Termin vereinbaren

Kindertherapeut-Schneider-Koeln-RaeumlichkeitenWir sind telefonisch zu zu folgenden Sprechzeiten für Sie erreichbar:

– Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00  – 12:00 Uhr                                            und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:                                         9:00 – 12:00 Uhr

Die Anmeldung ist nur telefonisch unter der folgenden Telefonnummer möglich: 0221 – 888 48 10

Wenn Sie erstmals mit uns Kontakt aufnehmen, sollte die Kontaktaufnahme durch die Eltern oder Sorgeberechtigten persönlich erfolgen (Ausnahmen: Notfälle, Volljährige, Kinder oder Jugendliche aus Wohngruppen, sozialpädagogische Familienhelfer oder andere Familienhelfer).

Wir bitten Sie, Ihren Ersttermin spätestens 10 Tage vorher bei uns telefonisch oder per E-Mail kurz zu bestätigen, sonst werden wir den Termin anderweitig vergeben. Dieses Verfahren ist leider notwendig geworden, weil häufig Patienten nicht zu vereinbarten Terminen erschienen sind, ohne vorher abzusagen.

Wenn irgend möglich, bitten wir beide Elternteile (bzw. alle das Kind betreunde Erwachsene), zum Erstgespräch bei uns zu erscheinen. Denn für die Entwicklung von Kindern sind alle erziehenden Familienmitglieder wichtig und hilfreich. Wenn erwünscht, machen wir auch einen zweiten Termin zum Erstgespräch für getrennte Elternteile aus.

Eine Überweisung vom Kinderarzt ist nicht unbedingt notwendig, kann aber je nach Vorstellungsanlass sinnvoll sein. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kinderarzt bzw. Hausarzt später einen Bericht von uns erhält, bringen Sie bitte eine Überweisung mit.

Dolmetscher: Da wir rechtliche Fragen zur Behandlung des Kindes mit den Sorgeberechtigten klären müssen, bitten wir Sie bei sprachlichen Verständnisschwierigkeiten bitten, Angehörige, Bekannte oder einen professionellen Dolmetscher zum Erstgespräch bei uns mitzubringen (das Kind oder der Jugendliche sollte nicht der Dolmetscher sein!). Wir reden am Anfang häufig mehr mit den Eltern als mit den Kindern und können dies nur tun, wenn ein ausreichendes Verständnis gewährleistet ist. Wir danken Ihnen schon an dieser Stelle recht herzlich für Ihr Engagement!

Unser Ziel ist, die Anliegen unserer Patienten möglichst zeitnah, verständlich und effektiv zu bearbeiten. Wenn Sie zum ersten Mal zu uns kommen, wird zunächst ein Termin zum Erstgespräch vereinbart. Näheres zum Ablauf des Erstgespräches finden Sie unter „Erstkontakt und Untersuchung“.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch neben der Krankenkassenkarte folgende Unterlagen mit:

  • das gelbe Untersuchungsheft
  • bei Schulkindern: das jeweils letzte Zeugnis und bei älteren Kindern zusätzlich das Zeugnis der 3. Klasse
  • bei Vorschulkindern: falls vorhanden die Bildungsdokumentation des Kindergartens
  • falls Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben, Rechnen bestehen: das Mathematik- oder Deutschheft
  • Berichte, z. B. Arztbriefe, andere Therapieberichte (Logopädie, Ergo- und Physiotherapie, Frühförderzentrum), pädagogische Berichte

Diagnostiktermine finden morgens statt: Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Diagnostiktermine (in der Regel die ersten 3-4 Termine) morgens vereinbart werden müssen, da nachmittags die Therapien stattfinden. Selbstverständlich erhalten Sie eine Terminbescheinigung zur Vorlage bei der Schule.

Hinweis zur Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz:

Sollte bei Ihrem Kind bereits eine Diagnostik in einer anderen Praxis oder Klinik erfolgt sein mit dem Ergebnis, dass eine wöchentliche Psychotherapie notwendig ist, sagen Sie dies bitte Frau Hoffmann an der Anmeldung, um die Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz zu verkürzen. In diesem Fall vereinbaren wir mit Ihnen vorab einen kurzen Telefontermin.

Hinweise zur Schweigepflicht und zur Rechtslage

Schweigepflicht: Aufgrund der psychotherapeutisch-ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch dürfen wir (abgesehen von den Sorgeberechtigten) nur mit Personen über Ihr Kind bzw. über Sie reden, denen gegenüber uns eine gültige Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Das Formular können Sie unter Downloads herunterladen und uns zuschicken oder faxen. Bitte nicht per E-Mail senden, da unser System die E-Mails leider nicht ausdrucken kann.

Einverständnis mit der Behandlung: Bei geteiltem Sorgerecht müssen beide Sorgeberechtigten mit der Behandlung in unserer Praxis einverstanden sein. Der Gesetzgeber hat hier bewusst so entschieden, da eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung oder Psychotherapie sensible Themen berühren kann. Das Einverständnis-Formular können Sie unter Downloads herunterladen und uns zuschicken oder faxen. Bitte nicht per E-Mail senden, da unser System die E-Mails leider nicht ausdrucken kann.

Anwesenheit der Sorgeberechtigten oder deren Vertreter bei Minderjährigen beim Ersttermin: Um rechtliche Fragen zu Beginn einer Behandlung zu klären, ist es bei uns verpflichtend, dass Minderjährige beim Ersttermin von mindestens einer Sorgeberechtigten (und nur wenn dies aus driftigen Gründen nicht möglich ist von einer anderen erwachsenen Begleitperson im Auftrag der Sorgeberechtigten) begleitet wird. Sollte die oder der Sorgeberechtigte bzw. diese erwachsene Person über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, ist es wichtig, dass eine andere erwachsene Person (nicht das Kind) dolmetscht und die Familie begleitet, da nur so die Rechtsfragen geklärt werden können.

Nach oben scrollen