Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Hinweise zur psychotherapeutischen Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ohne Aufenthaltsgestattung oder Duldung/Krankenversicherung:

Die kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern (Ausnahme: akute Eigen- und Fremdgefährdung, d.h. unmittelbare Gefahr im Verzug) muss vom zuständigen Kostenträger (Bezirksregierung Arnsberg oder Sozialamt Köln) genehmigt werden. Daher bitten wir Sie, zur Terminvereinbarung bei uns eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträgers vorzulegen, möglichst mit folgender Formulierung: „kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Behandlung: EBM-Ziffern 14211, 35151, 14210, 14220, 14222, 14240, 88895, 35300, 35301, 35302, 14310.“

Für die Behandlung von Flüchtlingen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein bzw. Bescheinigungen vorgelegt werden:

  • Schriftlichen Bestätigung der Kostenübernahme (s.o.)
  • Überweisung durch einen die Aufnahmeeinrichtung versorgenden Arzt
  • Begleitung durch eine Sorgeberechtigte Person (falls nicht anwesend: einen möglichst volljährigen Verwandten)  zum Termin (sofern Eltern/Familienmitglieder nicht in Köln und Umgebung anwesend sind bzw. den Termin nicht begleiten können, muss ein schriftliches Einverständnis der sorgeberechtigten Person/des Vormundes eingeholt werden: siehe Einverständnisformular unter „Downloads“)
  • ein Dolmetscher der Landessprache für den Zeitraum der Behandlung
  • ein mindestens 4-monatiger Aufenthalt der Familie und des Patienten in Köln ab dem Zeitpunkt der Erstvorstellung bei uns sollte als wahrscheinlich angenommen werden können (solange dauert üblicherweise die Diagnostikphase)

Bezüglich einer Traumatherapie weisen wir auf Folgendes hin: Wenn die gesamte Familie traumatisiert ist, kann eine Behandlung das Kind langfristig nur stabilisieren, wenn die Eltern auch behandelt werden. Eine Therapie dauert in der Regel mindestens ein Jahr (solange sollte der Aufenthalt vor Ort also absehbar sein).

Wir verweisen auch auf folgende Einrichtungen:

  • Spezialambulanz für geflüchtete Minderjährige und junge Erwachsene bis 21 Jahre:
    Uniklinik Köln: 0221-478-5337
  • Therapiezentrum für Folteropfer/Flüchtlingsberatung des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V.
  • Spiesergasse 12, 50670 Köln
    Tel.: +49 (0) 221 – 160 74-0
    Fax: +49 (0) 221 – 139 02 72
    E-mail: therapiefolteropfer@caritas-koeln.de und
  • Die Traumaambulanzen der Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie Köln-Holweide und Uniklinik Köln
    (Adressen siehe unter Zusammenarbeit mit Kliniken)

Um auf dem neuesten Stand über die Behandlung von Flüchtlingen zu bleiben, stehen wir im Kontakt mit Kollegen, Fachverbänden und der KV. Entsprechend wird diese Homepage bei neuen Informationen aktualisiert.

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