Hinweis für psychotherapeutischen Kolleg*innen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerne unterstützen wir Sie bei der Behandlung Ihrer Patient*innen, wenn dies Sinn macht.

Damit es nicht zu Missverständnissen bezüglich Ihrer Aufträge an uns kommt bzw. wichtige Informationen verloren gehen, bitten wir Sie, den Patient*innen Ihren Auftrag ganz kurz schriftlich in 2–3 Stichpunkten als Überweisung oder formlos mitzugeben oder uns vor dem Termin kurz anzurufen.

Grundsätzlich fühlen wir uns für folgende Aufträge durch psychotherapeutische Kolleg*innen zuständig (da es in zunehmenden Maße unversorgte Patient*innen gibt, müssen wir uns leider auf bestimmte Aufträge konzentrieren):

  • geplante Klinikanmeldungen (keine Notfalleinweisungen, da hierzu Psychotherapeut*innen befugt sind)
  • Medikationen
  • Diagnostik von Teilleistungsstörungen, Schizophrenie
  • Intelligenz-Diagnostik
  • §35a KJHG-Gutachten
  • Verordnung von Logopädie, Ergotherapie
  • Für alle anderen Anliegen, bitten wir Sie vor der Terminvergabe, einen Telefontermin mit Dr. Schneider zu machen. Wir danken für Ihr Verständnis!
Nach oben scrollen