Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerne unterstützen wir Sie bei der Behandlung Ihrer Patient*innen im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Damit es nicht zu Missverständnissen bezüglich Ihrer Aufträge an uns kommt bzw. wichtige Informationen verloren gehen, bitten wir Sie vor der Terminvereinbarung Ihrer Patient:innen bei uns um einen kurzen telefonischen Austausch.
Grundsätzlich fühlen wir uns für folgende Aufträge durch psychotherapeutische Kolleg*innen zuständig:
- geplante Klinikanmeldungen, aber keine Notfalleinweisungen, da hierzu Psychotherapeut*innen befugt sind
- Medikationen nach Absprache
- Intelligenz-Diagnostik
- §35a KJHG-Gutachten
- die Diagnostik von Teilleistungsstörungen, Schizophrenie, dissoziativen Störungen und ein Autismus-Screening ohne ADOS. Die Diagnostik aller anderen psychischen Störungen gehört zum Aufgabenbereich von Psychotherapeut:innen und erfolgt aufgrund mangelnder Terminkapazitäten nicht durch uns.
- Wir danken für Ihr Verständnis!