Medikamentöse Behandlung

Praxis-Schneider-Medikamentoese-BehandlungUnsere Haltung bezüglich medikamentöser Behandlung

Insgesamt sind wir eher zurückhaltend bezüglich medikamentöser Therapien. Aber es gibt Indikationen wie beispielsweise ausgeprägte Ticstörungen, Tourettesyndrom, Psychosen, schwere Depressionen oder schweres ADHS, bei denen ein Medikament Erleichterung bringen und psychosoziale Nachteile für das Kind lindern kann. Wenn andere Therapien nicht genügend geholfen haben, das Kind sehr unter den Symptomen leidet oder es nachhaltige Konsequenzen wie Schulverweis oder eine Krise des Selbstbewusstseins abzuwenden gilt, prüfen wir in Zusammenarbeit mit dem Kinder- oder Hausarzt die Möglichkeit einer medikamentösen Behandlung für Ihr Kind.

Kinder haben ein „Recht auf Spiel und Bewegung“: Artikel 31 (1) der UN-Kinderrechtskonvention

Bewegungsdrang ist ein natürlicher Teil der kindlichen Entwicklung und aktive Bewegung eine Voraussetzung für die gesunde Entwicklung des Gehirns. Daher heisst es in der UN-Kinderrechtskonvention auch: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“

Zitatquelle: http://www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf (S.23)

ADHS und Medikamente: Wir orientieren uns an der Eckpunkte-Erklärung der beiden medizinischen Fachgesellschaften für Kinderheilkunde und Kinder- und Jugendpsychiatrie.

2002 veröffentlichten die genannten Fachgesellschaften die Erklärung „Eckpunkte zur Verbesserung der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS)“. Hier heißt es: „Die Therapie der ADHS ist als multimodales Behandlungsangebot definiert. Nur ein Teil der Kinder bedarf der medikamentösen Therapie. Nach ausführlicher Diagnostik und erst wenn psychoedukative und psychosoziale Maßnahmen nach angemessener Zeit keine ausreichende Wirkung entfaltet haben, besteht die Indikation zu einer medikamentösen Therapie“. Wir orientieren uns an dieser Empfehlung.

Zitatquelle: http://www.bke.de/content/application/explorer/public/zeitschriften/ife_1_2003.pdf (S.15)

Eine Zusammenfassung zu ADHS und zur Methylphenidat-Therapie finden Sie auch auf der Homepage des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendpsychiater BKJPP unter folgenden Links:

  • Methylphenidat: https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/kinder-jugend-psychiatrie/erkrankungen/aufmerksamkeitsdefizit-hyperaktivitaets-stoerung-adhs/medikamentoese-therapie/
  •  AD(H)S: https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/kinder-jugend-psychiatrie/erkrankungen/aufmerksamkeitsdefizit-hyperaktivitaetsstoerung-adhs/was-ist-adhs/

Welche Verlaufskontrollen sind notwendig?

Bei allen Medikamenten sind wir verpflichtet, einmal im Quartal Gewicht, Größe, Blutdruck und Puls zu kontrollieren (Quartal = Januar – März, April – Juni, Juli – September, Oktober – Dezember). Bitte vereinbaren Sie hierzu so früh wie möglich einen Termin (mind. 4 Wochen im Voraus). Ebenfalls müssen bei allen Medikamenten in gewissen Abständen die Blutwerte durch den Kinder- oder Hausarzt und einmal jährlich das EKG durch einen Kinderkardiologen kontrolliert werden. Je nach Medikament können zusätzlich EEG-Kontrollen notwendig sein. Genauere Informationen händigen wir Ihnen gerne schriftlich aus.

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die medikamentöse Behandlung eines Kindes ist das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten notwendig.  Dieses erfolgt nach einem ausführlichen Aufklärungsgespräch, in dem Sie alle sich ergebenden Fragen zu dem Medikament, seiner Wirkungsweise und seinen Nebenwirkungen stellen können.

Welche Voruntersuchungen sind notwendig?

Je nach Medikament sind unterschiedliche Untersuchungen notwendig. Meistens müssen jedoch vorher die Blutwerte inklusive Schilddrüsenwerte, ein EKG (Herzströme) und ein EEG (Hirnströme) kontrolliert werden. Diese Untersuchungen erfolgen durch den Hausarzt, Kinderarzt, Kinderkardiologen (EKG) und/oder die Ambulanz einer Kinderklinik (EEG). In der Praxis kontrollieren wir Gewicht, Größe, Blutdruck und Puls.

Was ist ein Doppelblindversuch mit Methylphenidat?

Methylphenidat wirkt gegen Konzentrationsstörungen. Bei diesem Wirkstoff besteht die Möglichkeit, mit Hilfe der Lehrer einen 4-wöchigen Versuch (sog. Doppelblindversuch) zu machen, um die Wirksamkeit des Medikaments zu überprüfen. Hierzu stellen wir Ihnen in Medikamentendöschen (sog. Dispensern) für 4 Wochen in einer Ihnen unbekannten Reihenfolge echte Tabletten mit Wirkstoff und gleich aussehende sogenannte Placebo-Tabletten ohne Wirkstoff zur Verfügung. Wenn die Lehrer in dieser Zeit täglich einen Fragebogen ausfüllen, können wir anschließend auswerten, ob an den Tagen, an denen der Wirkstoff gegeben wurde, sich Ihr Kind im Unterricht aus Sicht der Lehrer besser konzentrieren konnte.

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